Atemschutz

 Bei einem Brand entstehen starke Atemgifte die binnen kürzester Zeit schwere bis sogar tödliche Verletzungen herbeiführen können. Um dennoch so schnell und effektiv wie möglich eine Brandbekämpfung im Innenangriff durchführen zu können, ist die Feuerwehr mit Atemschutzgeräten ausgestattet. Aber ebenso bei Bränden im Freien kann das Anlegen des Atemschutzes unumgänglich sein. Daher lieber einmal mehr die Maske und das Atemschutzgerät angelegt als einmal zu wenig. Atemschutzgeräte ermöglichen den Einsatzkräften eine umluftunabhängige Atemluftversorgung.



In der Pressluftflasche, bei Zweiflaschengeräte entsprechend zwei Flaschen, befinden sich 1.600 Liter Atemluft (kein Sauerstoff, wie immer in den Medien behauptet wird), welche für eine durchschnittliche Tragedauer von ca. 30 - 40 Minuten je nach Schwere der Arbeit ausreichend ist. Über einen „Lungenautomaten“ wird die Atemluft dosiert in die Atemschutzmaske geleitet, welche wiederum eng auf der Haut des Atemschutzgeräteträgers anliegt und somit keine Atemgifte von außen hindurch lässt.

Atemschutzgeräteträger kämpfen bei einem Brand an vorderster Front. Das Tragen der schweren Atemschutzausrüstung - ca. 30 kg - erfordert viel Kraft und Ausdauer. Das Arbeiten unmittelbar am Feuer bei starker Hitze und starken Umgebungslärm, dazu gelegentlich nahezu vollständige Dunkelheit und Orientierungslosigkeit bei Nullsicht durch den Brandrauch erfordert ein ausdauerndes Nervenkostüm und bringt die Träger an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Körperliche und geistige Fitness sind daher unabdingbar.



Jeder Feuerwehrangehörige muss sich daher vor Aufnahme der Feuerwehrtätigkeit - auch im Ehrenamt - einer Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „G 26 – Atemschutz“ für schwerer Atemschutz (Pressluftatmer) unterziehen. Hierzu gehören unter anderem Belastungs-EKG, Lungenfunktionstest und Röntgenuntersuchung der Lunge. Erst wenn keine medizinischen Bedenken bestehen, kann die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgen. Die ärztlichen Untersuchungen sind spätestens nach drei Jahren und ab dem 50. Lebensjahr jährlich zu wiederholen. Atemschutzgeräteträger sollten sich sportlich aktiv betätigen umso die an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden.

Der 25 stündige Lehrgang gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil. In der Theorie werden unter anderem die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 „Atemschutz“, Geräte für den Atemschutzeinsatz, Atemphysiologie (Atmung des Menschen), Atemgifte, Einsatzgrundsätze und die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger behandelt. In der Praxis werden der Umgang, das An- und Ablegen und die Gewöhnung an die Atemschutzgeräte geübt. Hierzu wird mehrmals die Atemschutzstrecke im Keller des Geräterhauses durchlaufen. Eine sehr spannende und interessante aber dennoch überaus anstrengende Ausbildungseinheit ist das Notfalltraining. Die Lehrgangsteilnehmer müssen als Rettungstrupp einen verunfallten Atemschutztrupp retten. Hierzu wird die Sichtbeeinträchtigung, wie sie bei Realeinsätzen meist vorhanden ist, durch sog. „Tütennebel“ nach empfunden.